Zahnaufhellung

Da der Wunsch nach „weißen“ Zähnen uralt ist, hat es in den wohlhabenden Schichten seit Jahrhunderten Versuche gegeben, Zähne aufzuhellen. Dabei wurden bis in die Gegenwart oft Mittel eingesetzt, die ohne Wirkung blieben, die Zähne schädigten oder wenig praktikabel waren . Heute können Zähne wirkungsvoll, praktikabel und substanzschonend aufgehellt werden. Die meisten Studien zeigen: Vorausgesetzt, es werden pH-neutrale Präparate eingesetzt und sachgemäß angewendet, sind bei Zahnaufhellung keine Zahnschäden zu befürchten, und Nebenwirkungen halten sich in Grenzen.

Man unterscheidet bleichende Maßnahmen die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden (zu denen auch die Zahnästhetik gehört) und kosmetischen Verbesserungen.

 

Medizinisch indiziert kann ein Bleaching von Zähnen sein, die durch Zahnschmelzdefekte ein unnatürliches Aussehen haben. Ebenso kann eine Zahnaufhellung von wurzelkanalbehandelten Zähnen indiziert sein, die sich aufgrund ihrer Devitalität dunkel verfärbt haben. Farbgebende Stoffe können in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sein, was durch ein Bleaching verbessert werden soll. Eine medizinische Notwendigkeit ist möglicherweise aus psychologischen Gründen gegeben: Zahnverfärbungen können belastend wirken.

Wie bei den meisten kosmetischen Eingriffen, ist für die Patienten das aktuelle Schönheitsideal beziehungsweise „Abweichungen“ davon motivierend. Kosmetisches Bleaching wird zur Aufhellung einer natürlichen, aber dunkleren Zahnfarbe angewandt. Durch das Bleichen kann die natürliche Zahnfarbe etwa um eine Stufe der Farbskala aufgehellt werden.

Ursachen von Zahnverfärbungen

Zahnverfärbungen können von außen entstehen, indem färbende Lebens- und Genussmittel, wie alkoholische Getränke, Tee, Tabakrauch, Kaffee, Rotwein, Fruchtsäfte, etc. in den Zahn eindringen, oder von innen durch die Auswirkung von Medikamenten, infolge von Unfällen, Karies, Absterben des Zahnmarks, Mangelernährung usw.

Seit einigen Jahren ist bekannt, dass es zu Schäden des Zahnschmelzes (und des Zahnfleisches) kommen kann, wenn die Zähne sofort nach der Aufnahme von säurehaltigen Nahrungsmitteln (z. B. von Saft oder Nektar, von Früchten wie z. B. Bananen, Ananas, Orangen usw.) geputzt werden. Daher soll der Mund nach dem Genuss dieser Speisen zunächst nur mit sauberem Wasser ausgespült und mit einer Zahnreinigung einige Stunden abgewartet werden, damit sich die Zähne wieder remineralisieren können.

Durchführung

Vor einer Aufhellungsbehandlung hat eine zahnärztliche Überprüfung der Zähne auf Zahn- oder Zahnfleisch-Schäden zu erfolgen. Ferner ist eine professionelle Zahnreinigung angezeigt, da einerseits nur bei einem belagfreien Zahn die tatsächliche Zahnfarbe zu beurteilen ist und andererseits die Bleichmittel besser auf die Zahnsubstanzen einwirken können.

Aufklärungspflicht

Das Bleaching erfordert gemäß § 630e BGB die Erfüllung der medizinischen Aufklärungspflicht.

„Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“

Die Aufklärung hat mündlich, persönlich und rechtzeitig vor einem Eingriff zu erfolgen, damit der Patient über seine Entscheidung ausreichend nachdenken kann. Hierzu gehört bezüglich des Bleachings die Aufklärung über möglicherweise notwendig werdende Wiederholungen oder über mögliche Farbabweichungen, insbesondere zu Zahnersatz und Zahnfüllungen.

Methoden

Zur Zahnaufhellung kommen in der Regel Präparate zum Einsatz, welche Wasserstoffperoxid enthalten. Sie können in den Zahn eindringen und dort Sauerstoff-Radikale abspalten. Diese sind in der Lage, Farbstoffe im Zahn chemisch so zu verändern, dass sie nicht mehr farblich in Erscheinung treten. Zahnaufhellungsmittel sollten einen neutralen pH-Wert haben, damit sie die Zähne nicht aufrauen und so einer erneuten Verfärbung Vorschub leisten.

Wirkung der Aufhellungsmittel auf Zahnfüllungen, Kronen, Brücken

Die Farbe von Zahnfüllungen sowie Verblendungen von Zahnkronen und Brücken werden durch eine Zahnaufhellung nicht verändert. Daher kann es sein, dass diese im sichtbaren Bereich nach der Zahnaufhellung erneuert werden müssen.

Nebenwirkungen

Schon während der Behandlung kommt es oftmals zu einer sehr schmerzhaften Empfindlichkeit gegenüber dem Bleichmittel. Frisch behandelte Zähne können empfindlich gegen Süßes und Saures und temperaturempfindlich sein, was zum Teil sehr schmerzhaft sein kann. Diese Erscheinungen sind jedoch meist nur temporär und klingen in einigen Tagen nach der Behandlung ab.

Die Aktivierung von Bleichmitteln durch Wärme, Licht oder Laser wird weiter kontrovers diskutiert, und Zahnärzte sollten weiterhin die Evidenzdaten für diese Verfahren prüfen, da sie das Pulpagewebe schädigen können.

Die langfristigen Auswirkungen von Bleichmitteln mit höherer Konzentration (>6% H2O2 oder Äquivalent) auf die Pulpa, das Dentin, den Zahnschmelz und das orale Weichgewebe sind noch nicht geklärt. Diese Bleichmittel sind potenziell schädlich und sollten mit Vorsicht nur in der zahnärztlichen Praxis angewendet werden.

Haben die verwendeten Zahnaufhellungsmittel einen pH-Wert ≤ 7,0, können die Zahnsubstanzen durch das Bleaching oberflächlich aufgeraut werden. Es werden deshalb Zahnaufhellungsmaterialien im pH-neutralen Bereich angewendet.

Während der Bleachingbehandlung werden die Farbpigmente im Zahnschmelz durch Oxidation verändert, was die Aufhellung bewirkt. In zahlreichen Studien wurde geprüft, ob aufgehellte Zähne rauer, spröder oder kariesanfälliger sind. Die meisten Studien belegen die Unschädlichkeit der Aufhellungsbehandlung, wenn sie sachgerecht durchgeführt wurde. Mit Präparaten, die Fluorid und Kaliumnitrat enthalten wurde ein kariesschützender Effekt festgestellt.

Durch das Bleaching können den Zähnen Mineralien entzogen werden, was sowohl zu einer Demineralisierung als auch zum vorübergehenden Abbau der Protein-Pellikel (der Schutzschicht des Zahns) führen kann. Dieses kann zu mehr oder weniger überdeckenden weißen Flecken führen, was sich in der Regel in den Tagen nach der Behandlung wieder normalisiert. Die Remineralisation kann von speziellen Gels unterstützt werden.

Durch das Bleaching kann die Zahnstruktur geschwächt werden. Beim internen Bleichen kann es zur Brüchigkeit des Zahnes sowie zu Wurzelresorptionen kommen.

Gelangt das Bleichmittel auf die Schleimhaut, so besteht die Gefahr von Schleimhautirritationen.

Es wird geschätzt, dass beim Zahn-Bleaching etwa 25 % des Bleachinggels verschluckt wird, was gesundheitliche Folgen wie Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum und im Magen verursachen kann. Im Normalfall dichten die Bleaching-Schienen sehr gut ab – obenstehende Schätzung geht von der typischen Überdosierung des Bleachinggels durch den Heimanwender aus. Im Rahmen des In-Office-Bleachings kann das Verschlucken durch kontinuierliches Absaugen des Speichels vermieden werden.

Dauerhaftigkeit der Zahnaufhellung

Für alle üblichen Methoden gilt: Die Aufhellung der Zähne hält nicht ewig, jedoch oft jahrelang. Die Dauerhaftigkeit des Ergebnisses ist wesentlich von der Qualität und Quantität der Mundhygiene, den individuellen Konsumgewohnheiten (insbesondere von Kaffee, Tabak und Tee) sowie von der Tatsache abhängig, ob regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt wird und darauf folgend den Zahnschmelz härtende Mittel verwendet werden. Sobald die aufgehellten Zähne im Ganzen oder partiell merklich nachdunkeln, muss das Bleaching wiederholt werden, um eine erneute Aufhellung zu erzielen. Auffrischungsbehandlungen sind meist deutlich schonender als das initiale Bleaching, da aufgrund der vorgebleichten Zähne eine geringere Peroxid-Menge eingesetzt werden muss. (Quelle: wikipedia.de)

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